Dr. med. vet. Mirjam Kündig, Med. vet. Patrick Späni
 

Hunde registrieren

Hunderegistration

Bei Hunden ist die Registration und das Chippen obligatorisch.

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalter/innen müssen Ihre Hunde vom Tierarzt bei der nationalen Hundedatebank AMICUS registrieren lassen. Die Registration kann nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden.

Hundewelpen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Geburt  von einem Tierarzt mit einem Chip gekennzeichnet und in der Hundedatenbank AMICUS eingetragen werden.

Als neuer Besitzer eines Hundes oder falls Sie mit Ihrem Hund in die Schweiz gezogen sind, müssen Sie sich zudem innerhalb 10 Tagen bei der Hundekontrolle in Ihrer Gemeinde als Hundebesitzer anmelden.

Einfuhr von Hunden

Auch wer einen Hund aus dem Ausland definitiv in die Schweiz einführt, muss diesen innert 10 Tagen nach Einfuhr bei der Tierdatenbank AMICUS durch einen Tierarzt registrieren lassen. Voraussetzung ist auch hier die Anmeldung als Hundebesitzer bei Ihrer Gemeinde.

Die Registration Ihres Hundes in der Tierdatenbank darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wir beraten Sie gerne und führen die Registrierung bei der schweizerischen Hundedatenbank für Sie durch.

Anrufen