Dr. med. vet. Mirjam Kündig, Med. vet. Patrick Späni
 

Reisen mit Hunden

Manche Hunde geniessen Autofahren

Führen Sie auf keinen Fall nicht geimpfte Hunde in die Schweiz ein. In der Schweiz müssen alle Hunde gegen Tollwut geimpft, einen Mikrochip tragen, über einen Reisepass verfügen und dürfen nicht coupiert sein. Die Tollwutimpfung muss 21 Tage vor Einreise durchgeführt werden. Hundewelpen können erst ab der 12. Woche gegen Tollwut geimpft werden.

Nicht geimpfte Hunde oder Hundewelpen werden in der Schweiz bereits am Zoll oder vom zuständigen Veterinäramt beschlagnahmt. In der Schweiz sind Tierärzte verpflichtet, illegal eingeführte Hunde ohne Tollwutimpfung dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Der Besitzer wird dann vor die Wahl gestellt, die Rückführung des Tieres ins Ausland zu finanzieren, ansonsten wird das Tier vom Veterinäramt eingeschläfert. Das illegale Einführen von Hunden hat empfindliche Bussen zur Folge.

Wer einen Hund aus dem Ausland in die Schweiz einführt, muss den Hund innert 10 Tagen nach Einfuhr durch einen Tierarzt in der nationalen Tierdatenbank AMICUS registrieren lassen. Voraussetzung hierfür ist die Anmeldung als Hundebesitzer bei Ihrer Gemeinde.

Die Registration Ihres Hundes in der nationalen Tierdatenbank darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wir beraten Sie gerne und führen die Registrierung bei der schweizerischen Hundedatenbank für Sie durch.

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