Chippen für Hunde
Innerhalb von 3 Monaten nach Geburt müssen Welpen bei der Hundekontrolle in Ihrer Gemeinde angemeldet werden. Bei Hunden ist das Chippen obligatorisch.. Als neuer Besitzer eines Hundes oder falls mit Ihrem Hund in die Schweiz gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb 10 Tagen nach Einreise bei der Hundekontrolle in Ihrer Gemeinde anmelden.
Chippen für Katzen
Wir bevorzugen das Chippen von Katzen gegenüber von Halsbändern, das Chippen von Katzen ist jedoch freiwillig. Ein Chip kann nicht verlorengegangen werden. Falls Ihr Tier nicht mehr heimfindet oder verletzt gefunden wird, kann jeder Tierarzt oder die Polizei die Katze identifizieren und Ihren Besitzer informieren.
Auch Katzenklappen, wie Sureflap Katzenklappen, funktionieren mit dem Chip, so können fremden Katzen der Zutritt verwehrt werden. Der Microchip für Katzen wird von uns bei der Tierdatenbank ANIS registriert.
Reisen ins Ausland
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die ins Ausland reisen, ist das Chippen obligatorisch.
Der Chip
Ein Chip hat etwa die Grösse eines Reiskorns und kann mit einer Spritze (an der linken Halsseite) unter die Haut gesetzt werden. Eine Narkose ist nicht notwendig, Haustiere tolerieren die Spritze meist problemlos. Die Chipnummer wird bei Hunden in der Hundedatenbank AMICUS registriert. Alle anderen Heimtiere, meist Katzen, werden in der Datenbank ANIS registriert.