Dr. med. vet. Mirjam Kündig, Med. vet. Patrick Späni
 

Erfassungspflicht Antibiotika

Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter.

Ab dem 1. Oktober 2019 führt der Bund eine Erfassungspflicht für Antibiotika-Behandlungen in die Datenbank IS ABV bei Haustieren ein. Die Datenbank bietet die Chance, Problembereiche genauer zu definieren und entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um das Problem von Antibiotikaresistenzen bekämpfen zu können. Die Eingabepflicht führt zu einem administrativen Mehraufwand für die Tierärztinnen und Tierärzte. Aus diesem Grund wird bei der Verschreibung von Antibiotika ab dem 1. Oktober 2019 eine kostendeckende Gebühr von Fr. 5.00 verrechnet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind für Fragen gerne für Sie da.
Ihr Tierarztpraxis Küsnacht Team

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